In vielen Regionen Schleswig-Holsteins sind die Mieten schon heute überdurchschnittlich hoch. Nur in zwei Bundesländern müssen die Menschen einen noch höheren Teil ihres Einkommens für die Miete ausgeben als in Schleswig-Holstein. Der von der Politik als Allheilmittel propagierte Neubau ist - wie die seit Jahren unveränderte Situation zeigt - nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Trotzdem hat der Innenminister nur in 12 der über 1.000 Städte und Gemeinden Schleswig-Holsteins die Mietpreisbremse in Kraft gesetzt. Bis heute fehlt in Schleswig-Holstein ein Gesetz gegen Leerstehenlassen und Zweckentfremdung von Wohnraum.
Fordern Sie Innenminister Studt (SPD) zum Handeln auf!
In verschiedenen Regionen Schleswig-Holsteins wird es immer schwerer, bezahlbaren Wohnraum zu finden (z.B. in den Universitätsstädten Flensburg, Kiel und Lübeck, auf der Insel Sylt und im Hamburger Umland). Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum trifft Menschen mit geringem bis mittlerem Einkommen (z.B. Studierende, Rentenbezieher, Empfänger sozialer Transferleistungen) und kinderreiche Familien in besonderem Maße.
Das Schleswig-Holsteinische Innenministerium hat eine Verordnung zur Inkraftsetzung der Mietpreisbremse verkündet. Sie gilt jedoch nur in 12 der über 1.000 Städte und Gemeinden Schleswig-Holsteins (Barsbüttel, Glinde, Halstenbek, Hörnum, Kampen, Kiel, List, Norderstedt, Sylt, Wenningstedt-Braderup, Wentorf bei Hamburg und Wyk auf Föhr).
Bis heute fehlt in Schleswig-Holstein ein Gesetz gegen Leerstehenlassen und Zweckentfremdung von Wohnraum. In anderen Ländern wie Hamburg, Bayern oder Nordrhein-Westfalen gibt es solche Gesetze. Schon 2014 haben wir Piraten einen entsprechenden Gesetzentwurf für Schleswig-Holstein vorgelegt, der von der Koalition jedoch verschleppt wird.
Die Piratenpartei fordert:
Hier sind die Mieten schon heute hoch:
Quelle: Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen
Hier steigen die Mieten überdurchschnittlich stark an:
Hier hat der Innenminister Mieterhöhungen gebremst:
grün: Kappungsgrenze eingeführt, rot: keine Kappungsgrenze, weil von Kommune nicht befürwortet, grau: keine Kappungsgrenze, weil von Innenministerium nicht geplant
Karte © GeoBasis-DE / BKG 2013-Daten
Schreiben Sie dem Innenminister und fordern Sie ihn zum Handeln auf.
Mit dem folgenden Formular können Sie Ihren Brief erstellen. Der Brief wird Ihnen ausdruckfertig als pdf-Dokument ausgegeben (Beispielbrief hier).
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Verantwortlicher gemäß §5 TMG ist Wolfgang Dudda, Landesvorsitzender.
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